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   OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10   

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https://dejure.org/2010,26407
OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10 (https://dejure.org/2010,26407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2010 - 5 WF 177/10 (https://dejure.org/2010,26407)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2010 - 5 WF 177/10 (https://dejure.org/2010,26407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Einigungsgebühr für die Protokollierung eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem Ehescheidungsverfahren; Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c; RVG -VV Nr. 1000
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06

    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
    Zur Begründung verwies der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 29.06.2006 (7 WF 761/06).

    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).

    Diese Voraussetzungen liegen aber jedenfalls in den Fällen wie dem vorliegenden vor, in dem ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 1000 VV, Rz. 26).

  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).

    Diese Voraussetzungen liegen aber jedenfalls in den Fällen wie dem vorliegenden vor, in dem ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 1000 VV, Rz. 26).

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
    Denn in diesem Falle erschöpfe sich die Vereinbarung in jedem Fall darin, dass nur eine Partei vollständig auf den ihr allein zustehenden Anspruch verzichtet (Beschluss vom 03.07.2009 - 5 WF 177/08 - unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232 ; OLG Karlsruhe - 16. Zivilsenat -, FamRZ 2007, 843 , mittlerweile aufgegeben in FamRZ 2009, 2111 ).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
    Denn in diesem Falle erschöpfe sich die Vereinbarung in jedem Fall darin, dass nur eine Partei vollständig auf den ihr allein zustehenden Anspruch verzichtet (Beschluss vom 03.07.2009 - 5 WF 177/08 - unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232 ; OLG Karlsruhe - 16. Zivilsenat -, FamRZ 2007, 843 , mittlerweile aufgegeben in FamRZ 2009, 2111 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
    Denn in diesem Falle erschöpfe sich die Vereinbarung in jedem Fall darin, dass nur eine Partei vollständig auf den ihr allein zustehenden Anspruch verzichtet (Beschluss vom 03.07.2009 - 5 WF 177/08 - unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232 ; OLG Karlsruhe - 16. Zivilsenat -, FamRZ 2007, 843 , mittlerweile aufgegeben in FamRZ 2009, 2111 ).
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